KI-Kennzeichnungspflicht seit August 2026: Was du jetzt wirklich kennzeichnen musst — und was nicht

Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Chatbots offenlegen, täuschend echte KI-Inhalte und ungeprüfte KI-Texte kennzeichnen. Grenzen, Ausnahme

KI-Kennzeichnungspflicht seit August 2026: Was du jetzt wirklich kennzeichnen musst — und was nicht
Kurzfazit: Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung: Chatbots und KI-Telefonassistenten müssen sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen müssen gekennzeichnet werden, und automatisch veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis — außer ein Mensch prüft sie vor der Veröffentlichung und trägt die redaktionelle Verantwortung. Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes; für KMU gilt der niedrigere Wert. Alte Inhalte von vor dem Stichtag musst du nicht nachkennzeichnen.

Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ist der Teil der EU-KI-Verordnung (AI Act), der praktisch jeden Betrieb trifft — nicht nur die, die „Hochrisiko-KI" bauen. Wer einen Chatbot auf der Website hat, mit KI Social-Media-Inhalte produziert oder Texte automatisiert veröffentlicht, ist seit dem 2. August 2026 in der Pflicht. Die gute Nachricht: Für die meisten KMU ist der Aufwand überschaubar, wenn man weiß, wo die Grenzen verlaufen.

Was schreibt Artikel 50 der KI-Verordnung konkret vor?

Artikel 50 verlangt Transparenz in vier Situationen: bei direkter Interaktion mit KI-Systemen, bei synthetisch erzeugten Inhalten, bei Emotionserkennung und bei Deepfakes samt KI-Nachrichtentexten. Für Betriebe relevant sind vor allem drei Pflichten:

PflichtWen trifft sieWas ist zu tun
Chatbot-Offenlegung (Art. 50 Abs. 1)Wer einen Chatbot, Voicebot oder KI-Telefonassistenten einsetztNutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen — außer es ist offensichtlich
Maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2)Anbieter generativer KI-SystemeKI-Ausgaben (Bild, Audio, Video, Text) müssen maschinenlesbar als künstlich erkennbar sein — das erledigt in der Regel der Tool-Anbieter (OpenAI, Google & Co.), nicht du
Sichtbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 4)Wer täuschend echte KI-Inhalte oder ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen veröffentlichtDeutlich sichtbarer Hinweis am Inhalt selbst

Wichtig für die Praxis: Als Betreiber kannst du dich nicht darauf verlassen, dass das Wasserzeichen des Tool-Anbieters reicht. Die sichtbare Kennzeichnung nach Absatz 4 ist deine eigene Pflicht.

Welche Inhalte gelten als „täuschend echt"?

Täuschend echt (der Verordnungsbegriff ist „Deepfake") sind KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt wahrgenommen werden könnten. Ein fotorealistisches KI-Bild deines Geschäftsführers beim Handschlag mit einem Kunden: kennzeichnungspflichtig. Eine erkennbar illustrierte Grafik, ein Comic-Stil-Video oder ein abstraktes KI-Hintergrundbild: nicht.

Die WKO weist zu Recht darauf hin, dass „täuschend echt" bislang nicht scharf definiert ist. Die finalen Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026 helfen bei der Abgrenzung, lassen aber Grauzonen. Unsere Empfehlung ist unbequem, aber einfach: Im Zweifel kennzeichnen. Ein kleiner Hinweis kostet nichts — eine Abmahnung oder ein Vertrauensverlust schon.

Eine Falle verdient besondere Aufmerksamkeit: synthetische Stimmen. KI-Voiceover in Videos und Podcasts klingen inzwischen so natürlich, dass Hörer sie für echte Sprecher halten. Damit rutschen sie deutlich näher an die Kennzeichnungspflicht als ein stilisiertes Bild.

Wann brauchen KI-Texte eine Kennzeichnung?

KI-generierte Texte brauchen nur dann eine Pflicht-Kennzeichnung, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Das zielt auf automatisierte Nachrichten, Politik- und Gesellschaftsthemen — nicht auf deine Produktbeschreibung.

Die entscheidende Ausnahme: Prüft ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung und trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht. Wer also mit ChatGPT einen Blogartikel entwirft, ihn liest, korrigiert und unter eigenem Namen veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen. Wer dagegen eine Pipeline betreibt, die Texte vollautomatisch publiziert, sollte entweder ein echtes Prüf-Gate einbauen oder sauber kennzeichnen.

Transparenz in eigener Sache: Auch die KI-Rundschau arbeitet KI-gestützt — Recherche, Entwürfe und Teile der Produktion laufen über eine eigene Pipeline, die redaktionelle Verantwortung liegt beim Betreiber. Genau deshalb betrifft uns diese Regelung selbst, und wir kennzeichnen entsprechend.

Welche Ausnahmen gibt es?

Vier Fälle bleiben ohne Kennzeichnungspflicht:

  1. Offensichtlichkeit: Ist für einen durchschnittlich informierten Nutzer klar erkennbar, dass er mit einer KI interagiert oder ein KI-Bild sieht, entfällt die Pflicht.
  2. Menschliche Prüfung: KI-Texte mit redaktioneller Kontrolle und Verantwortung (siehe oben).
  3. Interne Nutzung: Rein betriebsinterne Inhalte — Angebotsvorlagen, interne Berichte, Entwürfe — sind nicht erfasst.
  4. Kunst, Satire, Fiktion: Für erkennbar künstlerische oder fiktionale Werke gilt ein abgeschwächtes Regime. Achtung: Die Kommissions-Leitlinien vom 20. Juli 2026 legen diese Ausnahme eng aus — sie greift nur bei ausschließlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Inhalten. Ein „künstlerisches" KI-Video, das nebenbei dein Produkt bewirbt, fällt raus.

Welche Fristen und Strafen gelten?

DatumWas gilt
2. August 2026Art.-50-Pflichten in Kraft: Chatbot-Offenlegung, Kennzeichnung von Deepfakes und ungeprüften KI-Texten
2. Dezember 2026Übergangsfrist endet: maschinenlesbare Markierung auch für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren
Anfang 2027Angekündigte Interoperabilitätslösung für Wasserzeichen-Erkennung (laut Kommissions-Leitlinien)

Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — der höhere Wert zählt. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere Betrag. Durchgesetzt wird national über die Marktüberwachung; in Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die erste Anlaufstelle für Fragen.

Ein Detail mit Reichweite: Die Pflichten greifen, sobald Inhalte in der EU genutzt werden. Wer auf YouTube, Instagram oder der eigenen Website veröffentlicht, kann sich nicht darauf zurückziehen, gar nicht gezielt den EU-Markt zu bedienen.

Was solltest du jetzt konkret tun?

Eine Bestandsaufnahme in vier Schritten reicht für die meisten Betriebe:

  1. Chatbots und Voicebots durchgehen: Sagt jeder Bot beim Erstkontakt, dass er eine KI ist? Ein Satz in der Begrüßung genügt („Du sprichst mit dem KI-Assistenten von …").
  2. Veröffentlichungswege prüfen: Wo gehen KI-Inhalte ohne menschlichen Blick live? Automatisierte Posts, Newsletter, Video-Pipelines. Dort entweder ein Prüf-Gate oder eine Standard-Kennzeichnung einbauen.
  3. Bildsprache einordnen: Fotorealistische KI-Bilder von Personen und realen Szenen kennzeichnen oder vermeiden. Stilisierte Illustrationen sind unkritisch.
  4. Team informieren: Eine Schulungspflicht für Alltagstools wie ChatGPT oder Canva gibt es nicht — aber wer im Team KI nutzt, sollte die Kennzeichnungsregeln kennen. Eine Seite im internen Wiki reicht.

Und jenseits der Pflicht: Freiwillige Kennzeichnung ist ein Vertrauenssignal. „KI-gestützt erstellt, von uns geprüft" liest sich ehrlicher als Schweigen — und kostet genau eine Zeile.

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FAQ

Muss ich alte KI-Inhalte nachträglich kennzeichnen?

Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht nicht rückwirkend erfasst. Die Pflicht gilt für neue Inhalte ab dem Stichtag.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

Nein. Die Kennzeichnung muss am Inhalt selbst erfolgen — beim Chatbot spätestens zur ersten Interaktion, bei Bildern und Videos deutlich wahrnehmbar am Inhalt. Ein versteckter Sammelhinweis erfüllt die Pflicht nicht.

Sind mit ChatGPT geschriebene und selbst geprüfte Texte kennzeichnungspflichtig?

Nein. Wer KI-Textentwürfe vor der Veröffentlichung prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, fällt unter die Ausnahme. Die Pflicht trifft ungeprüfte, automatisch veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Gilt die Pflicht auch für Einzelunternehmer und kleine Betriebe?

Ja, die Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Bei den Strafen sind KMU privilegiert: Für sie gilt der niedrigere der beiden Bußgeldwerte (15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes).

Wer kontrolliert die Einhaltung in Österreich?

Die Durchsetzung läuft über die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Erste Anlaufstelle für Informationen ist die KI-Servicestelle der RTR; die WKO bietet Betrieben ergänzende Orientierung.


Transparenz: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt — auf Basis menschlicher Redaktionsvorgaben (Themen, Faktenbasis, Stilregeln). Verantwortlich: Florian Neuhuber.

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